Geschäftsführung

 

Als Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens besteht für Sie die Verpflichtung, sich selbst mit ausreichenden Versicherungen abzusichern. Dazu gehören in erster Linie eine Krankenversicherung, aber auch eine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat- und Unfallversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Krankenversicherung dient Ihnen als privat versicherte Person und schützt Sie vor den Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Die Haftpflicht bietet Ihnen Schutz im Falle von Schadenersatzklagen Dritter, der Rechtsschutz kommt bei Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten zum Einsatz. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtungsgegenständen und Mobiliar ab, die nicht durch Vorsorge entstanden sind. Und die Unfallversicherung kann bei Arbeitsunfällen oder Freizeitunfällen finanzielle Hilfe leisten.

Weiterhin empfiehlt es sich, besonders als Selbstständiger, neben dieser Basisabsicherung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese kommt für Sie infrage, wenn infolge von Krankheit oder Unfall keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist und somit Ihr Einkommensverlust nur dadurch ausgeglichen werden kann.

Insgesamt gilt also: Es lohnt sich für Sie als Geschäftsführer oder Inhaber mehrere Versicherungspolicen abzuschließen, um im Ernstfall stets auf der sicheren Seite zu stehen.

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Privathaftpflicht
-versicherung

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